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Kreditarten - Hypothekarkredite

Synonym zum Begriff des Grundschuldkredits zu sehen ist der sog. Hypothekarkredit. Hierbei handelt es sich um langfristige Kredit-Finanzierungen, welche durch die Eintragung von Grundpfandrechten besichert werden. Beleihungsobjekte sind dabei primär Grundstücke und Gebäude, die gebräuchliche Form der Besicherung sind mittlerweile Grundschulden, aber auch Hypotheken spielen nach wie vor eine wichtige Rolle.

Es handelt sich beim Hypothekendarlehen also um eine Mischung aus einem klassischen Realkredit und einem Immobilienkredit. Der Begriff zielt dabei in erster Linie auf die Art der Besicherung ab: Im Gegensatz zu einem normalen Personalkredit wird ein Grundstück oder Gebäude durch eine Bestellung eines Grundpfandrechts gewissermaßen verpfändet, es dient dem Kreditgeber als Sicherheit. Wie sich leicht erahnen lässt ist die Praxisbedeutung von Hypothekardarlehen vor allem im Bereich langfristiger Darlehen und größerer Kreditsummen zu sehen.

Zur dinglichen Sicherstellung der Kreditzins- und Tilgungsleistungen wird das Grundstück oder Gebäude als Haftungsobjekt bestellt. Die mögliche Höhe eines derartigen Darlehns hängt wiederum primär vom nachhaltigen Objektwert ab sowie von den nachhaltigen Erträgen, welche aus dem Objekt erwirtschaftet werden können. Eine wichtige Rolle spielt den gemachten Überlegungen folgend der sog. Beleihungswert. Was die Ausgestaltung des Grundpfandrechts anbetrifft, spielen - wie bereits angemerkt - Grundschulden heute eine wichtigere Rolle als Hypotheken.

 

 

 

 



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