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Kreditarten - Realkredite

Kennzeichnend für einen Realkredit ist die Tatsache, dass dieses Darlehen durch Dinge gesichert ist. Was diese "Dinge" anbetrifft können diese grundsätzlich sowohl beweglicher als auch unbeweglicher Natur sein. Realkredite bilden dieser Definition nach das Antonym zum Terminus "Personalkredit". Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass für die Darlehensvergabe eben keine dingliche Absicherung notwendig ist.

Typische Beispiele für unbewegliche Sicherheiten sind Immobilien oder Grundstücke im Bereich der Baufinanzierung. Was bewegliche Sicherheiten anbetrifft sind verschiedene Formen der "dinglichen Sicherung" denkbar. Beispielsweise kann für bestimmte Waren ein Eigentumsvorbehalt und für Fahrzeuge, Maschinen etc. eine Sicherungsübereignung vereinbart werden oder auch eine Forderung aus der Debitorenbuchhaltung abgetreten werden. Häufig ist auch die Anwendung eines Pfandrechts an einer beweglichen Sache wie beispielsweise Schmuck.

Sehr oft in der Praxis anzutreffen ist die Absicherung eines Sachkredits durch Grundpfandrechte: Hierbei kann es sich um eine Grundschuld (ohne dass im vornherein eine Forderung besteht), eine Hypothek (Forderung besteht im vornherein) oder eine Rentenschuld handeln (nicht kündbar für den Gläubiger). Im Bereich der beweglichen Sicherheiten weit verbreitet ist der Spezialfall des Lombardkredits oder die klassische Sicherungsübereignung bei Fahrzeugfinanzierungen.

 

 

 

 



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