Kreditarten - Realkredite
Kennzeichnend für einen Realkredit ist die Tatsache, dass dieses Darlehen
durch Dinge gesichert ist. Was diese "Dinge" anbetrifft können diese
grundsätzlich sowohl beweglicher als auch unbeweglicher Natur sein. Realkredite
bilden dieser Definition nach das Antonym zum Terminus "Personalkredit". Dieser
zeichnet sich dadurch aus, dass für die Darlehensvergabe eben keine dingliche
Absicherung notwendig ist.
Typische Beispiele für unbewegliche Sicherheiten sind Immobilien oder
Grundstücke im Bereich der
Baufinanzierung. Was bewegliche Sicherheiten anbetrifft sind verschiedene
Formen der "dinglichen Sicherung" denkbar. Beispielsweise kann für bestimmte
Waren ein Eigentumsvorbehalt und für Fahrzeuge, Maschinen etc. eine
Sicherungsübereignung vereinbart werden oder auch eine Forderung aus der
Debitorenbuchhaltung abgetreten werden. Häufig ist auch die Anwendung eines
Pfandrechts an einer beweglichen Sache wie beispielsweise Schmuck.
Sehr oft in der Praxis anzutreffen ist die Absicherung eines Sachkredits
durch Grundpfandrechte: Hierbei kann es sich um eine Grundschuld (ohne dass im
vornherein eine Forderung besteht), eine Hypothek (Forderung besteht im
vornherein) oder eine Rentenschuld handeln (nicht kündbar für den Gläubiger). Im
Bereich der beweglichen Sicherheiten weit verbreitet ist der Spezialfall des
Lombardkredits oder die klassische
Sicherungsübereignung bei Fahrzeugfinanzierungen.

|